
Fakten-Check (60 Sekunden)
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Behauptung: Ab 2024/2025 müssen alle sofort auf Wärmepumpe umstellen.
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Urteil: Falsch. Intakte Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Die 65-%-Erneuerbaren-Pflicht greift schrittweise und hängt von der kommunalen Wärmeplanung ab: in Städten >100.000 Ew. erst ab 1.7.2026, in kleineren Kommunen ab 1.7.2028 – und auch dann technologieoffen (Wärmepumpe oder Fernwärme, Biomasse, Hybrid, H₂-Optionen u. a.). BMVI+1
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Takeaway (1 Satz): Kein Sofortzwang, kein Wärmepumpen-Monopol – der Umstieg kommt gestaffelt und bleibt technologieoffen. BMVI
Was wirklich gilt (kurz & klar)
1) Bestand: Weiterbetrieb & Reparatur erlaubt
Bestehende Öl-/Gasheizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Eine Pflicht entsteht erst, wenn eine neue Heizung eingebaut wird – nicht vorher. BMVI
2) Fristen: Wärmeplanung zuerst, Pflicht später
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Kommunen >100.000 Ew.: 65 %-Pflicht für neue Heizungen ab 1.7.2026.
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Kommunen ≤100.000 Ew.: 65 %-Pflicht ab 1.7.2028.
Vorher dürfen im Bestand noch fossile Heizungen eingebaut werden (mit Beratungspflicht). BMVI
3) Havarie: Übergangsfristen statt Kälte
Bei irreparabler Heizung gibt es Übergänge: z. B. gebrauchte oder Miet-Gasheizung zulässig; 5 Jahre Übergangsfrist – bei Gasetagenheizungen sogar bis zu 13 Jahren. Bei vertraglich zugesagtem Fernwärmeanschluss: bis zu 10 Jahre. BMVI
4) Technologieoffen, nicht „Wärmepumpe-Zwang“
Erfüllungsoptionen sind u. a. Wärmepumpe, (Gebäude-)Wärmenetz, Biomasse/Solarthermie, Hybrid (z. B. Gas + Wärmepumpe). In ausgewiesenen Wasserstoff-Ausbaugebieten sind H₂-ready-Gasheizungen als Übergangslösung möglich. BMVI
5) Wärmeplanung steuert die Entscheidung
Die 65 %-Pflicht ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt: Erst wenn vor Ort klar ist, ob z. B. ein Wärmenetz ausgebaut oder ein H₂-Gebiet ausgewiesen wird, läuft die Uhr für neue Heizungen. BMVI
Warum der Mythos so hartnäckig ist
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Einzelfälle ≠ Regel: Bilder von Wärmepumpen-Baustellen dominieren die Timeline – die Reparatur- und Übergangsregeln sind weniger sichtbar. BMVI
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Komplexe Fristen: 2026/2028, Havarie, Fernwärme-Option – leicht zu verwechseln und daher anfällig für „Sofort-Zwang“-Narrative. BMVI+1
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Technikgerücht: „Nur Wärmepumpe zählt“ – tatsächlich listet das Gesetz mehrere pauschale Erfüllungswege. BMVI
„Fakten-Wir-Ab“: So prüfst du es selbst (2-Min-Pfad)
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Offizielle Regel lesen: BMWSB-Seite zu GEG → Weiterbetrieb/Reparatur, Fristen 2026/2028, Übergänge bei Havarie. BMVI
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Wärmeplanung checken: FAQ des Bundes (Wärmeplanungsgesetz) → Fristen & Kopplung an 65 %. BMVI
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Verbrauchersicht: Kurzüberblick der Verbraucherzentrale zu Übergangsfristen/Havarie. Verbraucherzentrale.de
Kurz & teilbar – drei Sätze für jedes Gespräch
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Kein Sofortzwang: Alte Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. BMVI
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Gestaffelte Pflicht: 65 %-EE gilt beim Neueinbau – in Großstädten ab 1.7.2026, sonst ab 1.7.2028. BMVI
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Technologieoffen: Wärmepumpe oder Fernwärme, Biomasse, Hybrid, H₂-Option – kein Wärmepumpen-Monopol. BMVI
Fazit
Der Satz „Alle müssen sofort auf Wärmepumpe umsteigen“ ist falsch. Das GEG setzt auf Planung vor Ort, Übergangsfristen und Technologieoffenheit – mit klaren Pfaden ab 2026/2028. Wer ehrlich informieren will, sagt: Es geht um einen geordneten Umstieg – nicht um einen Sofortbefehl. AB-GE-FAKT.
Quellen (Auswahl)
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BMWSB – Gebäudeenergiegesetz (offiziell): Weiterbetrieb/Reparatur; Fristen 2026/2028; Havarie-Übergänge; Technologieoptionen. BMVI
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Bundesregierung – Erneuerbares Heizen (Überblick): Ziel & Koppelung an Wärmeplanung. Bundesregierung.de
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BMWSB – Wärmeplanung-FAQ: Fristen & Zusammenhang GEG ↔ Wärmeplanung. BMVI
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Verbraucherzentrale (Kurzinfo): Übergangsfristen/Havarie aus Nutzersicht. Verbraucherzentrale.de
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