
Fakten-Check (60 Sekunden)
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Behauptung: Geflüchtete würden bei Sozialwohnungen bevorzugt – Deutsche hätten das Nachsehen.
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Urteil: Falsch / irreführend. Zugang zu Sozialwohnungen läuft in Deutschland über den Wohnberechtigungsschein (WBS) und kommunale Vergabekriterien (Einkommen, Dringlichkeit, Haushaltsgröße) – unabhängig von der Nationalität. Eine pauschale Vorrangregel für Geflüchtete existiert nicht. Die Engpässe entstehen vor allem durch zu wenig günstigen Wohnraum und rückläufige Baugenehmigungen, nicht durch „Vordrängeln“. Destatis+4Gesetze im Internet+4Berlin.de+4
Fakt 1: Sozialwohnung ≠ Freifahrt – es gilt der WBS
Wer eine Sozialwohnung beziehen will, braucht einen Wohnberechtigungsschein. Der WBS richtet sich einkommensabhängig nach § 9 WoFG; viele Länder arbeiten zusätzlich mit WBS-Varianten (z. B. WBS 100/140). Antragsberechtigt ist, wer sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhält und die weiteren Voraussetzungen erfüllt – Staatsangehörigkeit ist kein Kriterium. Gesetze im Internet+1
Wichtig: Ein WBS garantiert keine Wohnung – er ist nur die Zugangsvoraussetzung zur Bewerbung um eine geförderte Wohnung. ServicePortal Berlin
Fakt 2: Vergabe läuft über Dringlichkeit & Eignung – nicht über Herkunft
Kommunen vergeben knappen geförderten Wohnraum nach klaren Vergaberegeln (z. B. Punktesysteme): Wohnungslosigkeit, drohende Räumung, zu kleine Wohnung, besondere Bedarfe (Kinder, Pflege, Behinderung) erhöhen die Dringlichkeit. Das sind soziale Kriterien, keine „Bonus-Pässe“. Beispiel München: Punktetabelle mit transparenten Dringlichkeitsgründen. Stadt München
Fakt 3: Knappheit ist der Motor – nicht „Vordrängeln“
Der Bestand an Sozialwohnungen ist seit Jahren zu niedrig. Ende 2024 gab es bundesweit nur noch rund 1,05 Mio. – erneut −26.000 gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig gingen Baugenehmigungen 2024 um 16,8 % zurück. Das ist die Hauptursache langer Wartezeiten. RND.de+1
Die Bundesregierung meldet zwar mehr Förderbewilligungen 2024 (~62.000 Einheiten) – der Bedarf ist dennoch höher, weshalb der Druck bleibt. BMVI
Fakt 4: „Geflüchtete zuerst“ – eine gängige Erzählung, aber unbelegt
Mediale Narrative behaupten regelmäßig, Geflüchtete hätten generellen Vorrang. Belege fehlen; seriöse Fact-Checks und Medienguides widersprechen der pauschalen Behauptung. Entscheidend sind WBS-Eignung und kommunale Kriterien – nicht, ob jemand geflüchtet ist. NdM+1
Fakt 5: Unterschied zwischen Unterbringung & Sozialwohnung
Kommunen müssen unterbringen (z. B. in Gemeinschaftsunterkünften oder kommunal angemieteten Wohnungen). Das ist keine Bevorzugung im Sozialwohnungsbestand. Beispiel Berlin: Modulare Unterkünfte (MUF) wurden teils zeitweise für Geflüchtete genutzt und können später in den allgemeinen Wohnungsmarkt übergehen – separate Schiene, kein „Drängeln“ in der Sozialwohnungs-Vergabe. correctiv.org
Kontext in Zahlen (kurz & nüchtern)
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Sozialwohnungs-Bestand 2024: ~1,05 Mio. Einheiten (weiterer Rückgang). RND.de
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Förderbewilligungen 2024: ~62.000 Einheiten (Anstieg ggü. 2022, reicht aber nicht für spürbaren Bestandsaufbau). BMVI
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Baugenehmigungen 2024: 215.900 (−16,8 % ggü. 2023) – drittes Rückgangsjahr in Folge. Destatis
Warum sich der Mythos so hartnäckig hält
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Sichtbarkeit statt Ursache: Neue Unterkünfte für Geflüchtete sind sichtbar – der schleichende Abbau gebundener Wohnungen eher unsichtbar.
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Einzelfall-Stories: Ein dramatischer Einzelfall (z. B. kurzfristige kommunale Anmietung) wirkt wie „Beweis“ – er steht nicht für die Regel.
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Regel-Komplexität: WBS-Arten, Dringlichkeitsgruppen, Landesrecht – hochkomplex und damit anfällig für Vereinfachungen. NdM
„Fakten-Wir-Ab“: So prüfst du die Aussage selbst
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Rechtslage checken: WoFG (§ 9, § 27) – Einkommensgrenzen & Wohnberechtigung; kein Wort von Nationalität oder „Vorrang Geflüchtete“. Gesetze im Internet+1
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WBS-Praxis ansehen: Landes-/Kommunalseiten (z. B. Berlin) zu WBS 100/140, Antragsberechtigung und Vergabeprozessen. Berlin.de+1
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Vergabekriterien prüfen: Punktesysteme (z. B. München) → Dringlichkeit statt Herkunft. Stadt München
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Marktlage belegen: Bestand & Genehmigungen (Destatis/BMWSB/RND-Auswertung). RND.de+2Destatis+2
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Gegenlesen: Seriöse Faktenchecks/Guides zu Wohnung-Mythen. NdM+1
Kurz & teilbar – drei Sätze für jedes Gespräch
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Zugang zu Sozialwohnungen läuft über WBS & Dringlichkeit, nicht über Herkunft. Gesetze im Internet+1
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Knapp sind die Wohnungen, nicht die Regeln: Bestand sinkt, Genehmigungen fallen – das treibt Wartezeiten. RND.de+1
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Unterbringung von Geflüchteten ist separate Pflicht der Kommunen und kein Vorrang in der Sozialwohnungs-Vergabe. correctiv.org
Fazit
Der Satz „Geflüchtete bekommen Sozialwohnungen zuerst“ hält der Prüfung nicht stand. Entscheidend sind Einkommen, Dringlichkeit und Haushaltsgröße – in einem Markt mit realer Wohnraumknappheit. Wer ehrlich über Lösungen sprechen will, spricht über Bestandsaufbau, schnellere Genehmigungen, faire Vergabeverfahren und klare Transparenz – nicht über Sündenböcke. AB-GE-FAKT.
Quellen (Auswahl)
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WoFG / WBS: Gesetzeslage & Einkommensgrenzen; Antrags- & Vergabeinfos (Berlin). ServicePortal Berlin+3Gesetze im Internet+3Gesetze im Internet+3
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Vergabe nach Dringlichkeit: Punktesystem München. Stadt München
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Marktlage: Sozialwohnungs-Bestand 2024 (~1,05 Mio.), Baugenehmigungen 2024 (−16,8 %). RND.de+1
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Förderbewilligungen: BMWSB „Fakten zum Wohnungsmarkt“ (2024). BMVI
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Mythennarrativ: Neue deutsche Medienmacher*innen; UNO-Flüchtlingshilfe – Vorurteile und Fakten. NdM+1
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