
Fakten-Check (60 Sekunden)
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Behauptung: „Wiederaufbau“ geht ohne neue Schulden.
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Urteil: Irreführend. 1) Die Schuldenbremse erlaubt dem Bund strukturell bis zu 0,35 % des BIP an Neuverschuldung – das sind nur rund 14–15 Mrd. € Spielraum pro Jahr (Größenordnung). Große Investitionsprogramme sprengen das schnell. Bundesministerium der Finanzen+1
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Neu seit 2025: Verfassung geändert → Art. 143h GG: Der Bund darf für Infrastruktur & Klimaneutralität ein Sondervermögen bis 500 Mrd. € mit eigener Kreditermächtigung auflegen (außerhalb der Schuldenbremse). Auch für Verteidigung & Sicherheit gibt es eine bereichsspezifische Ausnahme. Das ist zusätzliche Verschuldung – über Parteigrenzen hinweg beschlossen. Gesetze im Internet+2Noerr+2
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Takeaway: Wer „ohne Schulden“ sagt und gleichzeitig Milliarden-Investitionen verspricht, muss ehrlich sagen, wo dann massiv gekürzt oder welche Steuern erhöht werden – sonst rechnet es sich nicht.
Fakt 1: Was „ohne Schulden“ im deutschen Recht wirklich heißt
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Schuldenbremse (Art. 109/115 GG): Der Bund hat einen strukturellen Kreditspielraum von 0,35 % des BIP; Konjunkturkomponente und Notlagenklausel sind eng geregelt. Das ist keine Null, aber sehr wenig für einen „Wiederaufbau“. Bundesministerium der Finanzen+1
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BVerfG-Urteil 2023: Kreative Umbuchungen („Corona-Kredite in Klimafonds“) sind verfassungswidrig. Seither ist der Haushaltsweg enger – große Pakete brauchen klare Rechtsgrundlagen. Bundesverfassungsgericht+1
Fakt 2: 2025 kam der Realitätscheck – GG-Neuregelung für Riesensummen
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Neuer Art. 143h GG: Sondervermögen „Infrastruktur & Klimaneutralität“ bis 500 Mrd. €, außerhalb der Schuldenbremse; 100 Mrd. € davon für Länder/Kommunen; Zusätzlichkeit vorgeschrieben (Investitionsquote). Beschlossen von Bundestag & Bundesrat – breite Mehrheit. Gesetze im Internet+2Deutscher Bundestag+2
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Sicherheits-Ausnahme: Parallel wurde die Schuldenbremse für Teile der Sicherheitsausgaben (u. a. Verteidigung, Zivilschutz, Cyber, Hilfen an angegriffene Staaten) bereichsweise ausgeklammert – um das 2 %+-Ziel dauerhaft zu stemmen. Noerr+1
Klartext: Deutschland hat gerade erst zusätzliche Kreditspielräume geschaffen, weil Investitions- und Sicherheitsaufgaben ohne neue Schulden nicht zu wuppen waren.
Fakt 3: Die Lücke im Land – was „Wiederaufbau“ kostet
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Kommunen: Der Investitionsrückstand stieg 2025 auf ≈ 215,7 Mrd. € – Schwerpunkte Schulen (≈ 67,8 Mrd. €) und Straßen/Verkehr (≈ 53,4 Mrd. €). Allein die Kommunen planen 2025 48 Mrd. € Investitionen. KfW+2Deutsches Institut für Urbanistik+2
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Bund 2025: Rekordinvestitionen > 115 Mrd. € (Kernhaushalt + Sondervermögen + KTF) – das illustriert die Größenordnung, um Standort, Netze, Klima & Digitalisierung zu modernisieren. Bundesministerium der Finanzen
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Verteidigung: Das 100-Mrd.-Sondervermögen ist verplant; dauerhaft ≥ 2 % BIP erfordern zusätzliche Finanzierung, vielfach kreditgestützt. Schätzungen sehen dreistellige Milliardenbeträge an zusätzlichem Bedarf. Institut der deutschen Wirtschaft (IW)+1
Fakt 4: „Ohne Schulden“ ⇒ nur mit harten Alternativen
Ohne zusätzliche Kredite bleibt nur:
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Große Kürzungen (z. B. Sozialtransfers, Subventionen, Verwaltung, Projekte) oder
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Höhere Steuern/Abgaben (Einkommen, Umsatz, Vermögen, Energiesteuern) oder
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Privatisierungen/ÖPP in Milliardenhöhe – mit Folgekosten/Garantien.
Keins davon ist „kostenlos“ oder politisch schmerzfrei; meist braucht es Kombinationen.
Fakt 5: Off-Budget bleibt Schuldenaufnahme
Sondervermögen sind Staatsschulden mit Zweckbindung – auch wenn sie außerhalb des Kernhaushalts laufen. „Ohne neue Schulden“ zu sagen, während man Sondervermögen nutzt, ist Etikettentausch – sachlich bleibt es Kreditfinanzierung. Gesetze im Internet
Häufige Einwände – nüchtern beantwortet
„Aber mit der Schuldenbremse geht’s doch!“
Ja – in engen Grenzen (0,35 % BIP strukturell). Für Netze, Schulen, Schiene, Digitalisierung, Verteidigung reicht das nicht – darum kamen Art. 143h GG & Sicherheits-Ausnahme. Bundesministerium der Finanzen+1
„Dann eben sparen!“
Sparen wo und wie viel? Die Kommunen melden > 200 Mrd. € Rückstand; Bund plant > 115 Mrd. € Investitionen 2025. Reine „Null-Schulden“-Strategien bedeuten starke Kürzungen/Mehrbelastungen – das sollte offen benannt werden. KfW+1
„Sondervermögen sind keine Schulden!“
Doch, es sind verzinsliche Kredite mit eigener Ermächtigung; sie zählen zum öffentlichen Schuldenstand, nur anders verbucht. Gesetze im Internet
„Fakten-Wir-Ab“: 2-Min-Selbstcheck
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Schuldenbremse erklärt (BMF-Glossar/Monatsbericht) → 0,35 %-Grenze. Bundesministerium der Finanzen+1
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BVerfG 15.11.2023 → enge Regeln, Umbuchungen unzulässig. Bundesverfassungsgericht
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Art. 143h GG + Sondervermögen 500 Mrd. € + Sicherheits-Ausnahme → was wirklich beschlossen wurde. Gesetze im Internet+2Noerr+2
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KfW-Kommunalpanel 2025 → Investitionsstau nach Sektoren. KfW+1
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BMF-Presse 24.06.2025 → Investitionsvolumen 2025 > 115 Mrd. €. Bundesministerium der Finanzen
Kurz & teilbar – drei Sätze
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Die Schuldenbremse lässt nur ~0,35 % BIP strukturell zu – für „Wiederaufbau“ zu wenig allein. Bundesministerium der Finanzen
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2025 wurden 500 Mrd. € für Infrastruktur/Klimaneutralität kreditfinanziert (Art. 143h GG) und Sicherheitsausgaben teilweise von der Bremse ausgenommen – neue Schulden by design. Gesetze im Internet+1
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„Ohne Schulden“ ginge nur mit harten Kürzungen/Mehrsteuern – das sollte ehrlich dazugesagt werden. Bundesministerium der Finanzen
Fazit
„Ohne Schulden wieder aufbauen“ klingt gut, rechnet sich aber nicht, sobald man die Pflichten & Lücken durchgeht. Deutschland hat gerade den Rechtsrahmen geändert, um zusätzliche Kreditspielräume für Infrastruktur, Klimaziele und Sicherheit zu schaffen – überparteilich. Wer wirklich „aufschließt“, muss offen sagen: Kredite, Kürzungen oder Steuern – eine dieser drei Schrauben dreht man immer. AB-GE-FAKT. Gesetze im Internet+1