Insekten werden heimlich ins Essen gemischt – ohne Kennzeichnung

Veröffentlicht am 14. September 2025 um 10:14

Fakten-Check (60 Sekunden)

  • Behauptung: Insekten landen „heimlich“ in Lebensmitteln, ohne Hinweis.

  • Urteil: Falsch. Insekten sind in der EU „Novel Food“ und dürfen nur nach Zulassung sowie mit klarer Kennzeichnung (u. a. Allergenhinweisen) verwendet werden – z. B. beim Hausgrille-Pulver (Acheta domesticus). EUR-Lex+3Food Safety+3Food Safety+3

Die wichtigsten Fakten

  1. Zulassung & Sicherheit: EU-Kommission und EFSA bewerten vor Marktzugang; für Acheta domesticus liegen explizite Sicherheitsbewertungen vor. European Food Safety Authority+1

  2. Kennzeichnungspflicht: EU-Lebensmittelinformations-VO 1169/2011 verlangt zutreffende Bezeichnung und Allergenhinweise; die Durchführungs-VO 2023/5 regelt die rechtliche Benennung und Allergie-Hinweise bei Acheta-Pulver. EUR-Lex+1

  3. Kein „heimlich“: Die EU betont: Novel Foods müssen sicher und korrekt gekennzeichnet sein; Etiketten müssen die rechtliche Bezeichnung führen. Food Safety

Kurz & teilbar – drei Sätze

  • Insektenzutaten sind zugelassen und müssen klar gekennzeichnet werden. EUR-Lex

  • Bei Acheta-Pulver sind Bezeichnung und Allergenhinweise vorgegeben. EUR-Lex

  • „Heimlich“ ist keine Option – das verbietet das EU-Kennzeichnungsrecht. Food Safety

Fazit

Klare Regeln statt Geheimzutat: Wer’s nutzt, muss es aufs Etikett schreiben. AB-GE-FAKT.

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