
Fakten-Check (60 Sekunden)
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Behauptung: Insekten landen „heimlich“ in Lebensmitteln, ohne Hinweis.
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Urteil: Falsch. Insekten sind in der EU „Novel Food“ und dürfen nur nach Zulassung sowie mit klarer Kennzeichnung (u. a. Allergenhinweisen) verwendet werden – z. B. beim Hausgrille-Pulver (Acheta domesticus). EUR-Lex+3Food Safety+3Food Safety+3
Die wichtigsten Fakten
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Zulassung & Sicherheit: EU-Kommission und EFSA bewerten vor Marktzugang; für Acheta domesticus liegen explizite Sicherheitsbewertungen vor. European Food Safety Authority+1
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Kennzeichnungspflicht: EU-Lebensmittelinformations-VO 1169/2011 verlangt zutreffende Bezeichnung und Allergenhinweise; die Durchführungs-VO 2023/5 regelt die rechtliche Benennung und Allergie-Hinweise bei Acheta-Pulver. EUR-Lex+1
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Kein „heimlich“: Die EU betont: Novel Foods müssen sicher und korrekt gekennzeichnet sein; Etiketten müssen die rechtliche Bezeichnung führen. Food Safety
Kurz & teilbar – drei Sätze
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Insektenzutaten sind zugelassen und müssen klar gekennzeichnet werden. EUR-Lex
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Bei Acheta-Pulver sind Bezeichnung und Allergenhinweise vorgegeben. EUR-Lex
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„Heimlich“ ist keine Option – das verbietet das EU-Kennzeichnungsrecht. Food Safety
Fazit
Klare Regeln statt Geheimzutat: Wer’s nutzt, muss es aufs Etikett schreiben. AB-GE-FAKT.
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