
Fakten-Check (60 Sekunden)
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Behauptung: Parteien steuern den Verfassungsschutz politisch; die Behörde diene vor allem dazu, die AfD zu „klein zu halten“.
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Urteil: Falsch / irreführend. Auftrag, Befugnisse und Grenzen des Verfassungsschutzes sind gesetzlich festgelegt (BVerfSchG). Der Dienst steht unter parlamentarischer, rechtsstaatlicher und datenschutzrechtlicher Kontrolle (PKGr, G 10-Kommission, BfDI). Einstufungen – auch zur AfD – sind gerichtlich überprüft und wurden mehrfach bestätigt (VG Köln 2022, OVG Münster 2024; 2025 ließ das Bundesverwaltungsgericht keine Revision zu). Außerdem beobachtet der Verfassungsschutz extremistische Bestrebungen aller Phänomenbereiche (rechts, links, islamistisch, ausländischer Extremismus/Spionage). BMI Bundesministerium+4Gesetze im Internet+4Deutscher Bundestag+4
Fakt 1: Gesetzlicher Auftrag – nicht „Parteibefehl“
Das Bundesverfassungsschutzgesetz schreibt Zweck und Aufgaben fest: Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestands und der Sicherheit von Bund und Ländern. Es regelt genau, welche Informationen erhoben werden dürfen und welche Schwellen (z. B. „Bestrebungen“ gegen die FDGO) erreicht sein müssen. Parteipolitische „Befehle“ sind weder vorgesehen noch zulässig. Gesetze im Internet
Fakt 2: Mehrstufige Kontrolle – quer durch die Parteien
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Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr): Ein vom Bundestag gewähltes, fraktionsübergreifend besetztes Gremium mit Akteneinsicht, Zutritts- und Befragungsrechten gegenüber den Diensten (BfV, BND, MAD). Die Bundesregierung muss das PKGr umfassend unterrichten. Deutscher Bundestag+1
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G 10-Kommission: Genehmigt vorab Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis – unabhängig von der Regierung. Deutscher Bundestag+1
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Bundesdatenschutzbeauftragter (BfDI): Kontrolliert die Datenverarbeitung der Dienste – zusätzlich zur G 10-Kontrolle. BfDI
Kurz: Es gibt institutionelle Bremsen gegen Missbrauch – nicht „Regieren per Parteitelefon“.
Fakt 3: Gerichte prüfen – und haben in zentralen Punkten bestätigt
Einstufungen und Beobachtungen des BfV sind anfechtbar – und wurden im AfD-Kontext gerichtlich gehalten:
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VG Köln (2022): Einstufung der AfD/JA als Verdachtsfall rechtmäßig. Bundesamt für Verfassungsschutz
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OVG Münster (2024): Bestätigt die Verdachtsfall-Einstufung sowie die Beobachtung von „Der Flügel“ und der Jungen Alternative. OVG NRW
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BVerwG (2025): Keine Revision gegen die OVG-Urteile – die Entscheidungen sind damit rechtskräftig. Bundesverwaltungsgericht
Das ist das Gegenteil von „Parteibefehl“: unabhängige Gerichte bestätigen Rechtmäßigkeit.
Fakt 4: Nicht „nur AfD“ – der Verfassungsschutz arbeitet phänomenübergreifend
Die Verfassungsschutzberichte zeigen breite Aufgabenfelder: Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus/Islamistischer Terrorismus, Spionage/Ausländische Einflussnahme u. a. Der Bericht 2024 (veröffentlicht 2025) dokumentiert z. B. gestiegene rechtsextremistische Personenpotenziale, russische Einflussaktivitäten, islamistische Gefahren, linksextremistische Gewaltphänomene – quer über das Spektrum. BMI Bundesministerium
Auch Landesämter stufen AfD-Landesverbände ein – wiederum gerichtlich überprüft (z. B. Sachsen: „gesichert rechtsextremistisch“, bestätigt durch das Sächsische OVG am 21.01.2025). RSW+2LTO+2
Fakt 5: Was der Verfassungsschutz kann – und was nicht
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Er sammelt und bewertet Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen; er ist kein Strafgericht und keine Wahlbehörde.
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Parteiverbote? Nie Sache des BfV. Das kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht nach Art. 21 GG – ein extremes, seltenes Instrument mit hohen Hürden (jüngst: „Die Heimat“/NPD – Finanzierungsausschluss, kein Verbot). Gesetze im Internet+1
Häufige Einwände – nüchtern beantwortet
„Aber der Innenminister ist doch Politiker – also steuert die Partei die Behörde.“
Die Fachaufsicht liegt beim Ministerium, aber: Rechtsrahmen (BVerfSchG), PKGr-Kontrolle, G 10-Genehmigungen und Gerichtskontrolle verhindern politischen Durchgriff nach Belieben. Wesentliche Maßnahmen sind justiziabel. Gesetze im Internet+1
„Der Verfassungsschutz geht nur gegen die AfD vor.“
Falsch. Die Berichte dokumentieren Maßnahmen in allen Phänomenbereichen – von Islamismus über Rechtsextremismus bis Linksextremismus und Spionage. Die AfD-Einstufungen wurden gerichtlich bestätigt. BMI Bundesministerium+1
„Das ist Wahlkampf mit Behördenmitteln.“
Rechtsstaatliche Mehrfachkontrolle (Parlament, Datenschutz, Gerichte) ist gerade dazu da, politische Instrumentalisierung zu verhindern. Dass Verfahren vor Gericht bestehen, spricht gegen Wahlkampfthesen. Bundesverwaltungsgericht
„Fakten-Wir-Ab“: So prüfst du die Aussage selbst (2-Min-Pfad)
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Rechtslage: BVerfSchG – Aufgaben/Befugnisse. Gesetze im Internet
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Kontrolle: PKGr-Seite des Bundestags; BfDI zur G 10-Kommission. Deutscher Bundestag+1
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Gerichtsentscheidungen: OVG Münster (AfD/JA/„Flügel“), BVerwG-Pressemitteilung (Nichtzulassung Revision). OVG NRW+1
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Breite Aufgaben: Verfassungsschutzbericht 2024 (Phänomenüberblick). BMI Bundesministerium
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Parteiverbot: Art. 21 GG / BVerfG – nicht Sache des BfV. Gesetze im Internet
Kurz & teilbar – drei Sätze
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Der Verfassungsschutz arbeitet auf gesetzlicher Grundlage und steht unter parlamentarischer, datenschutzrechtlicher und gerichtlicher Kontrolle. Gesetze im Internet+1
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Einstufungen (auch zur AfD) wurden mehrfach von Gerichten bestätigt – politischer „Parteibefehl“ ist dafür keine Erklärung. OVG NRW+1
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Der Dienst beobachtet extremistische Bestrebungen in allen Spektren – nicht „nur“ eine Partei. BMI Bundesministerium
Fazit
Die Erzählung vom „parteibefehligten“ Verfassungsschutz hält rechtlicher und faktischer Prüfung nicht stand. Gesetz, Kontrollarchitektur und Gerichte sorgen dafür, dass Beobachtung dort stattfindet, wo verfassungsfeindliche Bestrebungen erkennbar sind – unabhängig vom Parteilabel. Wer ehrlich diskutieren will, redet über Transparenz, Kontrolle, Rechtsbindung – nicht über Sündenböcke. AB-GE-FAKT. Gesetze im Internet+1
Quellen (Auswahl)
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BVerfSchG – Aufgaben/Befugnisse des Verfassungsschutzes. Gesetze im Internet
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Bundestag/PKGr – Parlamentarische Kontrolle der Dienste. Deutscher Bundestag
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BfDI & G 10-Kommission – Datenschutz- und Fernmeldegeheimnis-Kontrolle. BfDI+1
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Gerichte: OVG Münster (2024, AfD/JA/„Flügel“), BVerwG (2025, keine Revision). OVG NRW+1
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Verfassungsschutzbericht 2024 – Phänomenüberblick (rechts/links/islamistisch/Spionage). BMI Bundesministerium
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Parteiverbote: Art. 21 GG, BVerfG-Hinweise (Parteiverbotsverfahren, Finanzierungsausschluss „Die Heimat“/NPD 2024). Gesetze im Internet+1